Ein Winter mit ordentlich Schnee ist in Europa in vielen Gebieten eher selten. Kinder haben an der weißen Pracht viel Spaß, Erwachsene stöhnen oft. Auf den Straßen erliegt der Verkehr, auch die Bahn kommt auf verschneiten Strecken nicht recht voran. Und dann muss man auch noch Schnee schippen. Doch wann müssen Balkon und Dachterrasse geräumt werden?

Die gesetzliche Räumpflicht

Wer die Gehwege und Bürgersteige an Grundstücksgrenzen von Schnee räumen muss, ist gesetzlich geregelt. Hausbesitzer und Vermieter haben die sogenannte Verkehrssicherheitspflicht und dafür Sorge zu tragen, dass die Wege begehbar bleiben. Die Räumpflicht können sie auf die Mieter umlegen.

Aber wie sieht es eigentlich mit Schnee auf dem Balkon oder der Dachterrasse aus? Gefahr besteht hier nicht nur durch das reine Gewicht des Schnees, sondern auch durch Schmelzwasser, das in Wohnungen dringen kann.

Was passiert mit dem Schnee vom Balkon?

Wie es um die Räumpflicht auf Balkonen und Dachterrassen bestellt ist, regelt der Mietvertrag. Eine generelle Räumpflicht gibt es nicht, der Vermieter kann den Mieter aber dazu verpflichten, den Schnee auf Balkon und Dachterrasse zu beseitigen. Geringe Schneemengen können liegen bleiben und tauen in der Regel problemlos ab. Größere Mengen sollte man aber beiseite schaffen, schon allein, um kein Tauwasser in der eigenen Wohnung zu haben. Auf Balkonen sollte die Schneehöhe etwa 10 cm nicht übersteigen, damit keine Feuchtigkeit durch die Balkontür in die Wohnung gelangt. Unabhängig vom Mietvertrag fällt es in den Aufgabenbereich des Mieters, Balkonabflüsse frei von Eis zu halten, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.

Aber wohin mit dem Schnee? Einfach vom Balkon werfen sollte man die weißen Massen nicht. Man kann den Schnee zum Beispiel in der Badewanne tauen lassen. Oder man füllt ihn in Behälter, bringt ihn nach unten und lädt ihn dort ab, wo er weder den Verkehr behindert noch Pflanzen im Wachstum beschädigt. Haben Sie Kinder können Sie daraus auch einen Schneemann bauen.

Möchten Sie nach der Schneebeseitigung den Balkon streuen, sollten Sie hier auf keinen Fall zu Streusalz greifen! Dieses kann den Balkonboden angreifen und zu Korrosion an Stahlteilen führen. Verwenden Sie besser Sand oder andere umweltfreundliche Streumittel.

Wichtig ist nach einem strengen Winter mit Eis und Schnee die Kontrolle des Balkons / der Dachterrasse im Frühjahr. Finden sich Risse sollten diese möglichst vor dem nächsten Winter beseitigt werden.

Hinweis:
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel hilft ein Gespräch mit dem Vermieter oder dem Mieterverein.

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