Es ist das unbeliebte Szenario bei jedem Mieter und Vermieter: Schimmel in den Wohnräumen wie Bad oder Schlafzimmer. Gern zeigen sich die bei Feuchtigkeit besonders gut gedeihenden Mikroorganismen in der Winterzeit. Schimmel beeinflusst die Wohnqualität und schädigt die Bausubstanz. Außerdem ist er gesundheitsschädlich!
Doch was tun gegen Schimmel in der Wohnung?

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung? - Die häufigsten Gründe / Ursachen:

Der Schimmel gedeiht am besten, wenn er einen idealen Nährboden findet – Feuchtigkeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Besonders im Winter führen die Temperaturunterschiede zwischen außen und innen dazu, dass sich an Wänden Kondenswasser bildet. Wärmebrücken, wie etwa schlecht abgedichtete Fensterleibungen oder die Ecken von Außenwänden sind häufig betroffene Stellen im Haus. 

Wie entsteht Schimmel an der Wand im Bad oder Schlafzimmer? – Weitere Gründe:
Wird dazu noch unzureichend gelüftet und nur spärlich geheizt, kann die feuchte Zimmerluft nicht nach draußen entweichen. Neben einer schlechten Wärmedämmung sind auch undichte Stellen in der Bausubstanz häufig Ursache für Schimmelbildung. So können beispielsweise Risse in der Fassade oder dem Dach Probleme bereiten. Havarien, etwa ein Wasserrohrbruch, bringen ebenfalls ungewollte Feuchtigkeit in die Räume und schaffen einen möglichen Nährboden für die Mikroorganismen.

Wie Schimmel in der Wohnung entfernen?

Um das Wohnklima zu verbessern und die Gesundheit der Bewohner zu schützen, gilt es bei einem Schimmelbefall zeitnah und effektiv zu handeln. Zum einen muss die Ursache des Schimmels ermittelt, zum anderen der Schimmel selbst entfernt werden. 

Wer muss den Schimmel in der Wohnung entfernen? Mieter oder Vermieter?
Während Mieter meist auf bauliche Mängel tippen, vermuten Vermieter indes schlechtes Lüften bzw. spärliches Heizen als Auslöser. Genau kann dies beispielsweise ein Gutachten klären. Sind eventuelle bauliche Mängel beseitigt und der Mieter in korrektes Lüften und Heizen eingewiesen worden, muss der Schimmel beseitigt werden. Bei kleinen Flächen unter 0,5 m² dürfen die Mieter dafür getrost selbst Hand anlegen, bei größeren Flächen holen sich Mieter besser die Expertise einer fachkundigen Firma ein. (Zum Beispiel Malermeister)

Schimmel in der Wohnung selbst entfernen mit Essig, Alkohol

Um ein Ausbreiten des Schimmels zu verhindern, gehen Betroffene den ungewollten Mikroorganismen am besten zeitnah an den Kragen. Schutzhandschuhe, eine Brille, eine P2-Atemschutzmaske und bei Bedarf ein Einwegschutzanzug bewahren vor ungewolltem Kontakt mit dem Schimmel. Während der Behandlung sollten Textilien im Raum abgedeckt oder entfernt werden, Lebensmittel und Kinderspielzeuge verwahrt man am besten auch in einem anderen Zimmer. Mit einem Schwamm oder einem getränkten Lappen kommen die Mittel zur Schimmelbeseitigung zum Einsatz. Diese Hilfsmittel entsorgt man einfach nach der Behandlung in der Mülltonne vor dem Haus.

Mit diesen Hausmitteln können Sie versuchen Schimmel in der Wohnung selbst zu entfernen:

  • Medizinischer Alkohol: nur bei oberflächlichen Schäden geeignet, mindestens 70-prozentigen Alkohol verwenden
  • Brennspiritus: er tötet ebenfalls den Schimmel ab, bei der Verwendung ist absolute Vorsicht geboten
  • Wasserstoffperoxid: hat sich als besonders wirksam gegen Schimmel erwiesen
  • Essig: gilt als altbekanntes Hausmittel gegen Schimmel. Er zeigt sein Können jedoch nur auf glatten Flächen wie Metall, Glas und Keramik.
  • Auch im Baumarkt oder Drogeriemarkt gibt es Schimmelentferner. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung!

Wichtig:
Bevor Sie die Wand mit Hausmitteln gegen Schimmel behandeln, sollten Sie die Tapete großzügig oder ganz entfernen. Behandeln Sie dann die Wand mit den Mitteln. Erst wenn sich nach einigen Tagen kein neuer Schimmel zeigt und vor allem, wenn die Ursache beseitigt ist, kann die Wand neu tapeziert werden.

Erneutem Schimmel an der Wand vorbeugen

Damit das Trauerspiel nicht von vorn beginnt, helfen einfache Maßnahmen, dem ekligen Schimmel vorzubeugen:

  • Mindestens zweimaliges Stoßlüften für einige Minuten pro Tag (gekippte Fenster reichen nicht aus!) Lesen Sie dazu auch unsere Tipps zum Wohnung richtig lüften!
  • Kontinuierliches Heizen (Die Räume sollten mindestens auf 16 Grad geheizt werden. Auch Räume, die nicht oder nur selten genutzt werden!)
  • Für eine gute Luftzirkulation an den Wänden sorgen, Möbel wie Schränke und Betten mindestens 10 cm von der Wand entfernt aufstellen
  • Während und nach dem Duschen bzw. Baden die Badezimmertür geschlossen halten, um den Dampf nicht in die restlichen Räume entweichen zu lassen. Anschließend gründlich lüften!
  • Wäsche nach Möglichkeit im Freien trocknen. 
  • Regelmäßig mit einem Hygrometer die Luftfeuchte im Raum überprüfen. Sie sollte in der Wohnung 60% nicht überschreiten.

Tipp:
Beim jährlichen Frühjahrsputz sollten nach Möglichkeit die Schränke von den Wänden gezogen werden, um dahinter sauber zu machen. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit die Wände auf Schimmel. Wird dieser frühzeitig erkannt, kann man eine Ausbreitung verhindern.

Bei Schimmel in der Wohnung die Miete nur unter Vorbehalt mindern

Mieter greifen gern zum Mittel der Mietminderung, wenn ihre Wohnung von Schimmel befallen ist. Jedoch müssen dafür diverse wichtige Schritte im Voraus erfolgen, wie etwa die schriftliche Aufforderung an den Vermieter, den Schimmel zu beseitigen. Genaue Informationen dazu liefern beispielsweise Mieterschutzbunde, das Gesundheitsamt oder das Umweltbundesamt. Im Zweifel einen Anwalt für Mietrecht um Rat bitten!