Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober 2025 einen wichtigen Beschluss gefasst: Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis 2035 verlängert. Damit setzt die Bundesregierung eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und schafft klare Perspektiven für Autofahrer und die deutsche Automobilindustrie.

Entlastung für Bürger und Stärkung der Elektromobilität

Die gezielte Entlastung der Bürger hat für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Gleichzeitig wird durch diese Maßnahme die Elektromobilität gefördert – das stärkt den Automobilstandort Deutschland und sichert wichtige Arbeitsplätze.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärt dazu: „Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen und es unterstützt die Automobilindustrie.“

Das ändert sich konkret

Mit der Neuregelung werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit – bisher galt diese Regelung nur bis Ende 2025. Die zehnjährige Steuerbefreiung für die einzelnen Fahrzeuge läuft nun bis Ende 2035, statt wie bisher bis Ende 2030.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer setzt gezielte Kaufanreize für Elektroautos und stärkt damit die Automobilindustrie. Denn diese ist zentral für Wohlstand, Arbeitsplätze und Innovation in Deutschland. Gleichzeitig steht für die Bundesregierung fest: Die Zukunft der Mobilität ist klimaneutral. Die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie soll weiter vorangebracht werden.

Weitere Fördermaßnahmen für E-Mobilität

Damit in Deutschland weiterhin die besten Automobile gebaut werden, hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten bereits weitere Maßnahmen beschlossen:

Förderprogramm für Haushalte: Im Koalitionsausschuss am 8. Oktober wurde ein Förderprogramm vereinbart, das besonders Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf klimaneutrale Mobilität unterstützt. Bis 2029 stehen dafür die Mittel des EU-Klimasozialfonds plus zusätzlich 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung.

Steuerliche Anreize durch den Wachstumsbooster: Für Elektrofahrzeuge wurde eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Zudem erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen setzen kurzfristig weitere spürbare steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität.
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Finanzielle Entlastung für Autofahrer

Wer frühzeitig auf ein Elektroauto umsteigt, wird durch die Steuerbefreiung spürbar entlastet. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 50 Millionen Euro. In den darauffolgenden Jahren steigt dieser Betrag auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an.

Mit der Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 schafft die Bundesregierung langfristige Planungssicherheit für alle, die auf Elektromobilität setzen möchten. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie, um die deutsche Automobilindustrie zukunftsfähig zu machen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzubringen.
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