Wer im Supermarkt ein Waschmittel mit dem Aufdruck "klimaneutral" in den Einkaufswagen legt, konnte bisher kaum prüfen, ob das stimmt. Das ändert sich jetzt: Am 27. September 2026 treten Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, die solche vagen Werbeversprechen deutlich einschränken. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, auch bekannt als "Empowering Consumers Directive".

Was sich konkret ändert

Der Kern der neuen Regelung: Unternehmen dürfen Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün" oder "ökologisch" nur noch verwenden, wenn sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können. Ein Hinweis auf der Verpackung reicht nicht mehr - es braucht handfeste Belege, etwa ein EU-Umweltzeichen oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14024.

Besonders betroffen ist der Begriff "klimaneutral". Viele Hersteller hatten ihre Produkte bisher als klimaneutral beworben, weil sie CO2-Zertifikate gekauft haben - ohne am Produkt selbst etwas zu ändern. Das ist künftig verboten. Wer behauptet, ein Produkt habe eine neutrale oder positive Klimawirkung, darf sich dabei nicht mehr allein auf den Ausgleich von Treibhausgasemissionen stützen.

Schluss mit selbst gebastelten Siegeln

Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln wird aufgeräumt. Eigengestaltete Labels ohne unabhängige Prüfung sind nicht mehr erlaubt. Jedes Siegel braucht ein offenes Zertifizierungssystem mit klar definierten Anforderungen und einem rechtlich getrennten Prüfer. Der Prüfer und der Siegelinhaber dürfen also nicht zum selben Unternehmen gehören.

Ausgenommen von dieser Regel sind anerkannte Verbrauchertests wie Öko-Test und reine B2B-Siegel, die Endverbraucher ohnehin nie zu sehen bekommen.

Zwei neue EU-Labels für Haltbarkeit und Garantie

Parallel führt die EU zwei neue Labels ein. Das "Gewährleistungslabel" kennzeichnet Produkte, bei denen der Hersteller einen mindestens zweijährigen Reparatur- oder Ersatzanspruch übernimmt. Das "GARAN-Label" geht darüber hinaus und steht für zusätzliche Haltbarkeitsgarantien. Für den Einkauf im Haushalt ein nützlicher Anhaltspunkt - gerade bei Elektrogeräten, wo die Lebensdauer oft schwer einzuschätzen ist.

Was heißt das beim Einkaufen?

Wer beim Wocheneinkauf auf die Angaben achtet, dürfte in den kommenden Monaten Veränderungen bemerken. Pauschale Begriffe wie "nachhaltig" oder "umweltbewusst" ohne Erläuterung werden von den Verpackungen verschwinden müssen. Hersteller, die weiterhin mit Umweltaussagen werben wollen, müssen den konkreten Bezug offenlegen: Bezieht sich "umweltfreundlich" auf die Verpackung, die Herstellung oder das Produkt insgesamt? Genau das muss künftig klar erkennbar sein.

Aussagen, die das gesamte Produkt betreffen sollen, sich aber nur auf einen Teilaspekt beziehen - etwa "nachhaltig hergestellt", wenn nur die Verpackung recycelbar ist -, sind ebenfalls unzulässig.

Auch Informationen zu Reparierbarkeit werden Pflicht

Die UWG-Änderung geht über reine Umweltaussagen hinaus. Unternehmen müssen künftig auch Informationen bereitstellen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen, zur Reparierbarkeit ihrer Produkte und zu Software-Updates bei elektronischen Geräten. Wer eine Waschmaschine oder einen Staubsauger kauft, soll also besser einschätzen können, wie lange das Gerät überhaupt reparierbar bleibt.

Gesetzliche Anforderungen als besonderes Merkmal darzustellen, ist ebenfalls nicht mehr erlaubt. Wenn ein Gerät eine Mindestanforderung erfüllt, die ohnehin für alle gilt, darf der Hersteller das nicht als Vorteil bewerben.

Keine Übergangsfrist - Abmahnungen ab dem ersten Tag möglich

Eine pauschale Übergangsfrist gibt es nicht. Bedruckte Bestandsware darf zwar noch verkauft werden, aber Werbung und Produktseiten müssen ab dem 27. September den neuen Vorgaben entsprechen. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können sofort abmahnen.

Für den Alltag im Haushalt bedeuten die neuen Regeln vor allem eines: Wenn ein Produkt künftig "umweltfreundlich" genannt wird, muss mehr dahinterstecken als ein grünes Etikett. Bei unseren Einkaufstipps haben wir weitere Hinweise für den bewussten Einkauf zusammengestellt.

Kommentar

Als Verbraucherin und Einkaufsverantwortliche in unserem Haushalt weiß ich nicht so recht, was ich von diesen Änderungen halten soll. Ganz ehrlich: Ich habe auf den Verpackungen nie darauf geachtet, ob da "nachhaltig", "umweltfreundlich" oder so etwas steht, und auch nicht, ob die Produkte irgendwelche Siegel tragen. Ich kaufe Produkte, weil ich sie gut finde - nicht wegen irgendetwas auf der Verpackung. Die neuen Informationen zur Reparierbarkeit finde ich dagegen wirklich interessant. Zu wissen, wie lange es Ersatzteile gibt oder ob sich ein Gerät reparieren lässt, wäre für mich beim Kauf tatsächlich ein Argument.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (BMJV); Bundesregierung - Gesetzliche Neuregelungen September 2026; Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825

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