Das Bundeskabinett hat Ende März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der Verbrauchern ein neues Recht auf Reparatur einräumt. Das Gesetz betrifft vor allem typische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung zu reparieren – und zwar zu einem angemessenen Preis. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie um, die bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht überführt werden muss.
Wie lange müssen Hersteller reparieren?
Die Reparaturpflicht orientiert sich daran, wie lange Hersteller ohnehin Ersatzteile vorrätig halten müssen. Bei Waschmaschinen sind das mindestens zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre. Die Fristen beginnen nicht beim Kauf, sondern erst dann, wenn die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Ein Gerät, das noch produziert wird, fällt also noch gar nicht unter diese Berechnung.
Reparatur statt Neulieferung: ein Jahr mehr Gewährleistung
Der Gesetzentwurf enthält einen konkreten Anreiz für Verbraucher: Wer bei einem defekten Gerät innerhalb der Gewährleistung eine Reparatur wählt, obwohl auch ein Austausch möglich wäre, bekommt die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre verlängert. Die Beweislastumkehr – also die Vermutung, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag – bleibt bei einem Jahr.
Keine Tricks mehr gegen unabhängige Reparaturen
Hersteller sollen künftig keine Software oder technische Sperren einsetzen dürfen, die eine Reparatur erschweren. Das gilt ausdrücklich auch für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten und für die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen. Ersatzteile und spezielle Reparaturwerkzeuge müssen zu angemessenen Preisen verfügbar sein.
Nicht reparierbar? Dann ist das ein Mangel
Eine weitere Neuerung: Wenn sich ein Produkt nicht reparieren lässt, obwohl das bei vergleichbaren Geräten normalerweise möglich wäre, gilt das als Sachmangel. Käufer können dann Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Was das für den Haushalt bedeutet
Gerade bei teuren Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken kann eine Reparatur deutlich günstiger sein als ein Neukauf. Bisher war das oft schwierig, weil Ersatzteile teuer waren, nach wenigen Jahren nicht mehr lieferbar oder die Geräte so konstruiert, dass eine Reparatur kaum möglich war. Wenn das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, dürfte sich das ändern – und defekte Geräte wandern seltener in den Elektroschrott.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 22/2026 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25. März 2026
