Erfahren Sie in diesem Artikel alles Wichtige über das Elterngeld. Allgemeine Infos zur Berechnung und Beantragung:

Elterngeld: Das ist wichtig

Bereichert ein Baby die eigene Familie, bedeutet das nicht nur viel Trubel und zahllose neue Erfahrungen, sondern häufig auch finanzielle Einbußen. Meist ist es die Mutter, die für einige Zeit nicht mehr, oder nur in Teilzeit arbeiten gehen wird. Um Familien finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es in Deutschland das sogenannte Elterngeld. Rund um die Beantragung und Berechnung sollten sich Eltern gründlich informieren.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich gibt es das Elterngeld schon seit dem Jahr 2007. In der Zwischenzeit allerdings wurde das zugehörige Gesetz immer wieder verändert, sodass sich sowohl die Anzahl der Modelle als auch die Berechnung der individuellen Zahlungen verändert haben.

Um Elterngeld beantragen und erhalten zu dürfen, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So ist es notwendig, dass sie

  • sich selbst um die Erziehung des Babys kümmern,
  • maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten,
  • mit dem Baby im gleichen Haushalt leben
  • und einen Wohnsitz in Deutschland haben

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Elterngeld bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden.
Wichtig zu wissen: Elterngeld kann nur für drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden. Daher ist das rechtzeitige Stellen des Antrages wichtig, um das Familienbudget nicht zu belasten.

Was ändert sich ab 01. April 2024 beim Elterngeld?

Die Einkommensgrenze ab der Eltern einen Anspruch auf Elterngeld haben wird auf 200.000 Euro gesenkt. Das gilt für Geburten ab dem 01.04.2024. Für Alleinerziehende wurde die Grenze zum 01.04.2024 nochmals gesenkt auf 150 000 Euro. Für Paare gibt es ab dem 01.04.2025 nochmal eine Senkung auf 175 000 Euro.
Des Weiteren ist es nun nur noch für max. 1 Monat in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes möglich gleichzeitig das Basiselterngeld zu beziehen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes wird seit 2013 durch ein fiktiv errechnetes Nettoeinkommen bestimmt. Eltern müssen hierfür ihre Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz einreichen. Bei Selbständigen ist meist die letzte Einkommenssteuererklärung ausreichend. Das so gewonnene monatliche Durchschnittseinkommen bildet dann die Basis für die Berechnung. Der Mindestbetrag für die Auszahlungen beläuft sich auf rund 300 Euro, während 1.800 Euro das Maximum darstellt.

Elterngeld Berechnung

Individuell berechnet wird das Elterngeld mit Hilfe prozentualer Werte. Wer zwischen 1.000 und 1.200 Euro verdient hat, erhält hiervon 67 Prozent. Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen liegt, desto geringer fällt die individuelle Prozentzahl aus, liegt jedoch bei mindestens 65 Prozent. Auch kann sich das Elterngeld durch bestimmte Boni erhöhen, wenn beispielsweise Mehrlinge geboren wurden oder es bereits Geschwisterkinder gibt.

Verschiedene Formen für individuelle Situationen

In der Anfangszeit des Elterngeldes gab es nur das sogenannte Basiselterngeld. Seit 2015 jedoch wurde dieses Modell durch das Elterngeld Plus erweitert, um Eltern besser unterstützen zu können, die in Teilzeit arbeiten.

Die Bezugsdauer beim Basiselterngeld beläuft sich auf maximal 14 Monate. Grundlage sind hier jedoch stets die Lebensmonate des Kindes. Um 14 Monate ausschöpfen zu können, muss auch der andere Elternteil für zwei Monate Elterngeld beantragen. Bei Elterngeld Plus allerdings verlängert sich der Bezugszeitraum um das Doppelte und kann dann rund 28 Monate betragen.

Auch gibt es einen Partnerschaftsbonus, mit dem sich der Bezugszeitraum noch zusätzlich erweitern lässt. Hierfür müssen beide Eltern für mindestens vier Monate in Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Stunden) und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das kann dann zu einer Gesamtdauer von bis zu 36 Monaten führen, da jeder Elternteil noch einmal vier Extra-Monate zugesprochen bekommt. Zudem sind auch Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus möglich. Hier empfiehlt es sich, einen fachkundigen Berater um Hilfe zu bitten. Er kann die optimale Kombination errechnen und sogar für höhere Auszahlungen sorgen.

Wie kann man Elterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld kann erst dann gestellt werden, wenn das Baby bereits auf der Welt ist. Hier erhalten Eltern eine Geburtsurkunde, die speziell für die Beantragung erstellt wird und reichen diese gemeinsam mit weiteren Unterlagen bei ihrer zuständigen Elterngeldstelle ein. Es kann sinnvoll sein, den Antrag und alle Unterlagen schon vor der Geburt auszufüllen und zusammenzutragen, da im Stress der ersten Wochen oft wenig Zeit hierfür bleibt. Am Schluss müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Das gilt nur dann nicht, wenn Alleinerziehende das alleinige Sorgerecht haben.

Welcher Antrag genau ausgefüllt werden muss, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Eltern sollten daher stets ihre zuständige Stelle kontaktieren, um keine Fehler zu machen. Unterlagen, die dem ausgefüllten Antrag beigefügt werden müssen, sind

  • die Einkommensnachweise
  • der Bescheid über den Bezug von Mutterschaftsgeld,
  • die Geburtsurkunde,
  • Personalausweis-Kopien der Eltern,
  • und die Elternzeit-Bescheinigung des Arbeitgebers.

Es kann sein, dass die Elterngeldstelle noch weitere Unterlagen anfordert, die für die Bearbeitung des individuellen Beitrages relevant sind. Läuft alles reibungslos, erfolgt die Bewilligung dann nach etwa zwei bis vier Wochen.

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