Was darf in einem Treppenhaus stehen?

Dürfen Fahrräder, Möbel oder Kinderwagen im Treppenhaus stehen?

Was darf im Treppenhaus stehen?
Was darf man in einem Treppenhaus abstellen? Foto: © Andrey Popov

Fahrräder verstellen im Hausflur den Eingang, beim Nachbarn türmen sich dreckige Schuhe neben der Haustür: Ein chaotischer Hausflur ärgert viele. Doch was ist eigentlich erlaubt, was müssen Vermieter und andere Mieter dulden? Welche Dinge dürfen Sie im Hausflur abstellen, welche müssen Sie wegräumen? Ein kleiner ( subjektiver) Überblick.

Post und Werbebroschüren

Wenn Briefkästen überquellen und Branchenbücher im Hausflur herumliegen, wird dies schnell zum Ärgernis. Die Regelung ist jedoch klar: So lange das Treppenhaus frei begehbar ist, ist auch Post außerhalb der Briefkästen zu dulden. Legt der Postbote Branchenbücher, die nicht in den Briefkasten passt, im Hausflur ab, muss ein Vermieter dies dulden.

Was darf im Treppenhaus stehen?

Einen Rollator, einen Rollstuhl und den Kinderwagen dürfen Sie kurzfristig im Hausflur abstellen, wenn Sie darauf angewiesen sind. Wichtig ist hier das Wort „kurzfristig“: Als Dauerparkplatz sollten Sie den Hausflur nicht missbrauchen. Treppenhaus und Brandschutzwege müssen zudem immer frei zugänglich bleiben.

Schuhe und Schuhschränke

Ob Schuhe und Schuhschränke im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, ist weitgehend Ermessenssache. Wenn es regnet oder schneit, dürfen nasse Schuhe kurzfristig vor der Wohnung abgestellt werden. Schuhschränke haben dort eigentlich nichts zu suchen; wenn sich die anderen Mieter aber nicht daran stören und der Vermieter sie duldet, dürfen auch Schuhschränke im Flur stehen. Grundsätzlich verboten werden darf das Abstellen von Schuhen im Hausflur nicht.

Möbel und Sperrmüll

Möbel und Sperrmüll gehören nicht ins Treppenhaus und auch nicht in die Gemeinschaftsräume. Auch nicht, wenn sie nur kurzfristig abgestellt werden sollen. Verstellt Sperrmüll das Treppenhaus, drohen Abmahnung oder sogar Kündigung.

Dürfen Fahrräder im Treppenhaus stehen?

Das Fahrrad gehört grundsätzlich nicht in den Hausflur. Entweder stellen Sie den Drahtesel im Keller ab, in einer Garage oder einem Schuppen, sofern vorhanden, oder nehmen es mit in die Wohnung.

Deko – Auch mit der Osterdeko 2023 im Treppenhaus nicht übertreiben!

Wie Sie Ihre Wohnungstür dekorieren, bleibt im Allgemeinen Ihnen überlassen. Bunter Schmuck zu Halloween oder auch Osterkränze sind grundsätzlich erlaubt. Breitet sich Ihre Deko im ganzen Treppenhaus aus, müssen Vermieter und Nachbarn das allerdings nicht dulden.
Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt! Bzw. fragen Sie bei Ihrem Vermieter / Ihrer Hausverwaltung nach! Oft beantwortet auch die Hausordnung die Frage: Was darf im Treppenhaus stehen?